Ergänzende AGB für Veranstaltungen & Brauereiführungen
GELTUNGSBEREICH
Diese ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Buchung und Teilnahme an Veranstaltungen und Brauereiführungen der Giesinger Biermanufaktur und Spezialitätenbraugesellschaft mbH.
Ergänzend gelten die allgemeinen AGB unseres Webshops in ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Falle von Widersprüchen zwischen den allgemeinen AGB und diesen Veranstaltungs-AGB gehen die Regelungen dieser Veranstaltungs-AGB vor.
Mit Abschluss der Buchung werden sowohl die allgemeinen AGB als auch diese Veranstaltungs-AGB Bestandteil des Vertrags.
RÜCKTRITT / STORNIERUNG / UMBUCHUNG
Die Rücknahme / Erstattung von gebuchten Tickets für Veranstaltungen & Brauereiführungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Verlust von Tickets für eine Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Die Umbuchung von Tickets für Brauereiführungen ist bis drei Tage vor dem Veranstaltungstermin gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro pro Ticket möglich.
OPEN AIR-VERANSTALTUNGEN
Open Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Wird die Veranstaltung dennoch auf Grund extremer Wetterbedingungen abgesagt oder abgebrochen, so wird der Kartenpreis nicht zurückerstattet.
Der Veranstalter ist berechtigt aus Witterungsgründen den Beginn zu verzögern oder Unterbrechungen vorzunehmen. Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekanntgegeben. Bitte kommt deshalb auf jeden Fall dorthin.
Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist ausdrücklich untersagt und wird kontrolliert. Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt und wird kontrolliert. Das Personal ist autorisiert entsprechende Gegenstände während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen. Eintrittskarten verlieren beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit. Bei Open Air-Veranstaltungen ist das Gelände bei Unwetterwarnungen (z.B. heraufziehendes Gewitter oder Sturm) wegen der Gefahr durch Blitzschlag oder herabfallende Äste nach entsprechender Durchsage unverzüglich zu verlassen.
Der Veranstalter haftet bei Zuwiderhandlung nicht für Sach- und Personenschäden. Nach Ende der Gefahr wird die Veranstaltung fortgesetzt.
FOTO- / VIDEOAUFNAHMEN
Bei den Veranstaltungen werden Fotos und Videoaufnahmen für Dokumentations- und Marketingzwecke aufgenommen. Mit Zutritt zur Veranstaltung akzeptiert der Kunde die Aufnahmen und stimmt einer möglichen Veröffentlichung zu.
VERHALTEN DER TEILNEHMENDEN
Aus Sicherheitsgründen, behalten wir uns vor, stark alkoholisierte Personen von Veranstaltungen und Brauereiführungen auszuschließen. Bei Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung. Junggesellenabschiede bitten wir um Kontaktaufnahme VOR der Buchung unter info@giesinger-braeu.de
HAFTUNG
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ohne Beschränkung für Schäden aus der auch nur fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden. Das gleiche gilt für die Verletzung von Kardinalpflichten. Für sonstige Schäden ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.